Betriebsspezifische Betreuung

 

Die betriebsspezifische Betreuungsleistungen und der Betreuungsumfang wird  in jedem einzelnen Betrieb jährlich  ermittelt  und richtet sich nach den betrieblichen Besonderheiten und spezifischen Gefährdungen des Betriebes ,Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil dieser, mit dem Ziel arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten. Darüber hinaus leistet arbeitsmedizinische Vorsorge einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

 

 

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 

 

    • Besondere Tätigkeiten
    • Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
    • Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
    • Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
    • Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
    • Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
    •  Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der
      individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
    • Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

 

  •  Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

 

 

    • Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
    •  Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
    • Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
    • Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
    •  Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung

 

  •  Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

 

    • Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
    • Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin

 

  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

 

    • Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung