Betriebsmedizinische Betreuung

 

Aufgaben und Inhalte der betriebsärztlichen Betreuung ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2.
Der Betriebsarzt ist in der Anwendung seiner Fachkunde weisungsfrei somit ist eine unabhängige Beratung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gewährleistet.

 

 

 

 

 

  • Untersuchungen nach Gesetzen:
    • Mutterschutzberatung
    • Strahlenschutzuntersuchung
    • Untersuchungen im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes
    • Untersuchungen nach Grundsätzen z. B. G25, G41

 

  • Eignungsuntersuchungen

 

  • Unterstützung beim Betriebliches Gesundheitsmanagement BEM und BETSI